Was Unternehmen ab 13. Dezember 2024 wissen müssen
Mit der ab dem 13. Dezember 2024 geltenden EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) tritt ein modernisiertes Produktsicherheitsrecht in Kraft, das neue Anforderungen an Unternehmen stellt – insbesondere an den Online-Handel. Hier ein Überblick über die wesentlichen Änderungen und Tipps, wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Was ist neu?
Die Verordnung ersetzt die bisherige EU-Produktsicherheitsrichtlinie und das österreichische Produktsicherheitsgesetz von 2004. Ziel ist es, die Sicherheit von Verbraucherprodukten in Zeiten der Digitalisierung zu verbessern.
Anwendungsbereich:
- Gilt für alle Produkte auf dem EU-Markt, auch gebrauchte, reparierte und aufgearbeitete Produkte.
- Produkte für rein gewerbliche Nutzung sind ausgenommen, es sei denn, sie könnten vernünftigerweise von Verbraucher:innen genutzt werden.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren:
- Hersteller: Produziert oder lässt Produkte herstellen und vertreibt diese unter eigenem Namen.
- Einführer: Bringt Produkte aus Drittstaaten auf den EU-Markt.
- Händler: Vertreibt Produkte innerhalb der EU, ohne sie selbst zu importieren oder herzustellen.
- Verantwortliche Person: Stellt sicher, dass Produkte sicher und gesetzeskonform sind.
Jedes Unternehmen muss seine Rolle in der Lieferkette definieren und die damit verbundenen Pflichten erfüllen.
Pflichten für Unternehmen
Produktsicherheit gewährleisten: Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahr für Verbraucher darstellen.
Konformitätserklärung: Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: Jedes Produkt muss eindeutig gekennzeichnet und dessen Herkunft nachvollziehbar sein.
Informationspflichten: Im Online-Handel müssen detaillierte Produktinformationen für Verbraucher verfügbar sein.
Verantwortliche Person: Für alle auf dem Markt bereitgestellten Produkte muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person benannt werden.
Praxis-Tipp: So bereiten Sie sich vor
Rolle bestimmen: Klären Sie, ob Ihr Unternehmen als Hersteller, Händler oder Einführer tätig ist.
Produktprüfung: Überprüfen Sie, ob Ihre Produkte den neuen Sicherheitsstandards entsprechen.
Dokumentation anpassen: Aktualisieren Sie technische Unterlagen und Konformitätserklärungen.
Partner prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten und Dienstleister (z. B. Fulfillment-Dienstleister) den Anforderungen genügen.
Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter:innen zu den neuen Pflichten.
Die Wirtschaftskammer bietet umfassende Unterstützung zum Thema mit Webinaren, Checklisten und individueller Beratung bei spezifischen Themen.