WK-Wahl 2025
Infos zur Wk-Wahl 2025
Unser Programm
Unsere Spitzenkandidaten

Neue Produktsicherheitsverordnung

© Foto: Wirtschaftsbund

Neue Produktsicherheitsverordnung

6. Dez.. 2024 | Allgemein

Was Unternehmen ab 13. Dezember 2024 wissen müssen

Mit der ab dem 13. Dezember 2024 geltenden EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) tritt ein modernisiertes Produktsicherheitsrecht in Kraft, das neue Anforderungen an Unternehmen stellt – insbesondere an den Online-Handel. Hier ein Überblick über die wesentlichen Änderungen und Tipps, wie Sie sich darauf vorbereiten können.


Was ist neu?

Die Verordnung ersetzt die bisherige EU-Produktsicherheitsrichtlinie und das österreichische Produktsicherheitsgesetz von 2004. Ziel ist es, die Sicherheit von Verbraucherprodukten in Zeiten der Digitalisierung zu verbessern.

Anwendungsbereich:

  • Gilt für alle Produkte auf dem EU-Markt, auch gebrauchte, reparierte und aufgearbeitete Produkte.
  • Produkte für rein gewerbliche Nutzung sind ausgenommen, es sei denn, sie könnten vernünftigerweise von Verbraucher:innen genutzt werden.

Wer ist betroffen?

Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren:

  • Hersteller: Produziert oder lässt Produkte herstellen und vertreibt diese unter eigenem Namen.
  • Einführer: Bringt Produkte aus Drittstaaten auf den EU-Markt.
  • Händler: Vertreibt Produkte innerhalb der EU, ohne sie selbst zu importieren oder herzustellen.
  • Verantwortliche Person: Stellt sicher, dass Produkte sicher und gesetzeskonform sind.

Jedes Unternehmen muss seine Rolle in der Lieferkette definieren und die damit verbundenen Pflichten erfüllen.


Pflichten für Unternehmen

Produktsicherheit gewährleisten: Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahr für Verbraucher darstellen.

Konformitätserklärung: Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: Jedes Produkt muss eindeutig gekennzeichnet und dessen Herkunft nachvollziehbar sein.

Informationspflichten: Im Online-Handel müssen detaillierte Produktinformationen für Verbraucher verfügbar sein.

Verantwortliche Person: Für alle auf dem Markt bereitgestellten Produkte muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person benannt werden.


Praxis-Tipp: So bereiten Sie sich vor

Rolle bestimmen: Klären Sie, ob Ihr Unternehmen als Hersteller, Händler oder Einführer tätig ist.
Produktprüfung: Überprüfen Sie, ob Ihre Produkte den neuen Sicherheitsstandards entsprechen.
Dokumentation anpassen: Aktualisieren Sie technische Unterlagen und Konformitätserklärungen.
Partner prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten und Dienstleister (z. B. Fulfillment-Dienstleister) den Anforderungen genügen.
Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter:innen zu den neuen Pflichten.

Die Wirtschaftskammer bietet umfassende Unterstützung zum Thema mit Webinaren, Checklisten und individueller Beratung bei spezifischen Themen.


Zurück zur News-Übersicht

Ähnliche Beiträge

Wirtschaftsgipfel Tour 2024 – Check ✅

Wirtschaftsgipfel Tour 2024 – Check ✅

Spannende Einblicke und inspirierende Impulse. Beim letzten Wirtschaftsgipfel für dieses Jahr in Deutschlandsberg, trafen sich über 100 Unternehmer:innen, um die Herausforderungen und Chancen der steirischen Wirtschaft zu diskutieren und zu Netzwerken. Neben Impulsen...

mehr lesen
WB-Stellenmonitor November 2024

WB-Stellenmonitor November 2024

Mit 21.503 offenen Stellen ist der Arbeitskräftemangel nach wie vor alarmierend hoch. Besonders angespannt ist die Situation weiterhin im Bereich Elektrotechnik, Elektronik, Telekommunikation und IT (4.106), im Bereich Maschinenbau, Kfz, Metall (3.403), sowie...

mehr lesen