Ob Sie Geschäftsführer:in, Arbeitnehmer:in oder einfach nur interessierter Kunde sind, es ist wichtig, die Besonderheiten rund um die Öffnungszeiten im Handel am 8. Dezember 2023 zu kennen. Da dieser Tag in Österreich ein offizieller Feiertag ist – Mariä Empfängnis – gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Öffnungszeiten: Darf mein Geschäft am 8. Dezember geöffnet sein?
Ja, aber es gibt einige Bedingungen. Am 8. Dezember 2023 können Arbeitnehmer:innen in den Verkaufsstellen des Handels von 10.00 bis 18.00 Uhr beschäftigt werden. Darüber hinausgehende Möglichkeiten, das Geschäft ohne den Einsatz von Arbeitnehmer:innen offenzuhalten, sind den jeweiligen Verordnungen des Landes zu entnehmen. Es ist notwendig, Ihre Mitarbeiter:innen bis zum 10. November über ihre möglichen Arbeitseinsätze am 8. Dezember zu informieren.
Wie ist die Entlohnung am 8. Dezember?
Es gebührt zusätzlich zum Dezembergehalt der Normalstundenlohn für jede am 8. Dezember geleistete Normalarbeitsstunde. Arbeitnehmer:innen, die bis zu 4 Stunden arbeiten, erwerben zusätzlich einen Anspruch auf 4 Stunden bezahlte Freizeit, während diejenigen, die mehr als 4 Stunden arbeiten, einen Anspruch auf 8 Stunden bezahlte Freizeit haben.
Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen die Beschäftigung am 8. Dezember ablehnt?
Arbeitnehmer:innen haben das Recht, die Beschäftigung am 8. Dezember binnen einer Woche nach Information abzulehnen. Bei einer Ablehnung dürfen sie nicht benachteiligt werden.
Wie werden Lehrlinge am 8. Dezember bezahlt?
Für Lehrlinge gilt die gleiche Grundlage wie für ihre Kolleg:innen. Die Vergütung von Arbeitsleistungen eines Lehrlings am 8. Dezember ist der Stundensatz der Beschäftigungsgruppe 2 im 1. Berufsjahr.
Was ist mit Mitarbeiter:innen auf ständigen Märkten?
Die Beschäftigung von Mitarbeiter:innen auf ständigen Märkten ist am 8. Dezember von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr aufgrund einer kollektivvertraglichen Regelung zulässig.
Denken Sie daran, dass es wichtig ist, sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten, um ein positiver Teil des Weihnachtsshoppings in der Steiermark zu sein. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden dazu beiträgt, sowohl Geschäftsführer:innen als auch Mitarbeiter:innen Klarheit über ihre Rechte und Pflichten am 8. Dezember zu geben.