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Neues Steuergesetz für Dienstwagen ab 2024

© Foto: CANVA

Neues Steuergesetz für Dienstwagen ab 2024

12. Jan. 2024 | Allgemein

Der Beginn eines neuen Jahres bedeutet oft Veränderungen, und für Autofahrer in Österreich wird das Jahr 2024 keine Ausnahme sein. Insbesondere Fahrer von Firmenfahrzeugen sollten sich auf einige Neuerungen bei der Besteuerung von Dienstwagen einstellen. Wir haben zusammengefasst, was Sie wissen müssen.

Die privaten Nutzer von Firmenfahrzeugen sehen sich einer Verschärfung der Steuervorschriften gegenüber. Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, so war bisher die Steuerpflicht bereits bekannt. Jedoch werden die Gesetze ab 2024 strenger.

Die CO2-Emissionen der Firmenfahrzeuge rücken in den Fokus: Überschreiten die CO2-Emissionen Ihres Fahrzeugs einen bestimmten Grenzwert, werden ab 2024 höhere Steuersätze fällig. Laut den aktualisierten Regeln müssen Sie voraussichtlich 2 Prozent statt des vorherigen Satzes von 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuern. Bei Firmenfahrzeugen, die im Jahr 2024 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 129 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt.

Direkt im Zusammenhang mit den Änderungen bei CO2-basierten Besteuerungen steht die Stellung von E-Fahrzeugen. Für sie entfällt auch weiterhin der Sachbezug. Darüber hinaus existiert ein geplanter Erlass, der zusätzlich die Handhabung von E-Ladestationen für Firmen-E-Autos vereinfachen soll. Für die steuerfreie Kompenstation des zu Hause geladenen Stroms ist es nun ausreichend, wenn Lademenge und Ladeort durch das Fahrzeug aufgezeichnet werden. Alternativ kann die eigene Ladestation durch eine RFID-Karte bzw. -Chip freigeschaltet werden, die/der ausschließlich dem Firmenfahrzeug zugeordnet ist. Angesichts der steigenden Strompreise stellt diese Änderung eine deutliche Erleichterung dar.

Ein weiterer Bonus für E-Autofahrer: Leasingraten für Wallboxen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer übernimmt, sind ab 1.1.2023 steuerfrei. Dies gilt sofern die zugrundeliegenden Anschaffungskosten 2.000 Euro nicht übersteigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Jahr 2024 einige wesentliche Änderungen für die Nutzer von Dienstfahrzeugen in Österreich bereithält. Es lohnt sich, sich frühzeitig mit diesen Änderungen vertraut zu machen, um mögliche finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Behalten Sie die Website des Wirtschaftsbundes Steiermark im Auge, um weitere Updates und relevante Informationen zu erhalten. Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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