Die negativen Auswirkungen der EU-Lieferkettenrichtlinie in ihrer jetzigen Form auf kleinere und mittlere Betriebe (KMU) anhand des fiktiven Unternehmens Mustermann. Als Zulieferer für die Automobilindustrie kommen auf Mustermann enorme Belastungen zu.
Über das EU-Lieferkettengesetz haben auch wir als Wirtschaftsbund Einiges berichtet, kritisiert und auf die Tücken hingewiesen. Heute wollen wir eine fiktive Firma nutzen, um zu sehen, was da im operativen Tagesgeschäft auf die heimische Wirtschaft zukommt. Mustermann, ein mittelständisches Unternehmen stellt Teile für die Automobilindustrie her. Es wird von den strengen Anforderungen und Vorschriften der Lieferkettenrichtlinie stark betroffen sein. Hier einige Beispiele für negative Auswirkungen:
Hohe Kosten und Ressourcenbelastung
Die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie erfordert umfangreiche Überprüfungen und Berichterstattung, um sicherzustellen, dass alle Vertragspartner entlang der Wertschöpfungskette den geforderten Standards entsprechen. Dies verursacht erhebliche Kosten und einen großen administrativen Aufwand, den ein KMU wie Mustermann möglicherweise nicht bewältigen kann. Insbesondere wenn es um den Einsatz von Technologie und die Schulung des Personals geht.
Risiken bei der Ermittlung und Überwachung von Lieferanten
Die Identifizierung und Überwachung aller Lieferanten in der gesamten Kette ist die nächste enorme Herausforderung, vor allem wenn diese über verschiedene Länder und Kontinente verstreut sind. Mustermann könnte mit ungenauen oder unvollständigen Informationen konfrontiert werden, was zu Compliance-Risiken führt und letztendlich das Unternehmen strafrechtlichen Konsequenzen aussetzen könnte.
Abhängigkeit von größeren Kunden
Die EU-Lieferkettenrichtlinie legt auch Verantwortung und Haftung auf die Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen. In der Automobilzulieferindustrie haben Zulieferer wie Mustermann oft größere Automobilhersteller als Hauptkunden. Diese könnten nun versuchen, die Verantwortung für die Sicherstellung der Einhaltung der Richtlinie auf Mustermann zu übertragen. Dies würde das Unternehmen einer noch größeren finanziellen und administrativen Belastung aussetzen und möglicherweise zu unfairen Vertragsbedingungen führen.
EU-Lieferkettenrichtlinien bringt Wettbewerbsnachteile
Wenn die Lieferkettenrichtlinie nur in der EU gilt, werden Unternehmen wie Mustermann im globalen Wettbewerb benachteiligt. Während sie sich bemühen, den Compliance-Anforderungen gerecht zu werden, können Mitbewerber außerhalb der EU weniger strikte Standards haben und daher kostengünstigere Produkte anbieten. Dies könnte zu einem Verlust von Marktanteilen und Wettbewerbsfähigkeit führen.
Fazit: Egal, ob die Firma erfunden ist oder nicht, die Botschaft lautet: Weder wir als Wirtschaftsbund noch Betriebe wie Mustermann sind gegen die Idee einer Verbesserung von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten. Es geht schlichtweg darum, dass die richtigen Instrumente und Unterstützung bereitgestellt werden müssen, um eine realistische und faire Umsetzung zu gewährleisten. Kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht übermäßig belastet werden, sonst bleiben sie und somit auch der Wirtschaftsstandort auf der Strecke.